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   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2013 - L 3 KA 39/13 B   

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https://dejure.org/2013,103989
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2013 - L 3 KA 39/13 B (https://dejure.org/2013,103989)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.08.2013 - L 3 KA 39/13 B (https://dejure.org/2013,103989)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. August 2013 - L 3 KA 39/13 B (https://dejure.org/2013,103989)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Hannover, 14.11.2012 - S 78 KA 159/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2013 - L 3 KA 39/13
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Hannover vom 15. Januar 2013 (S 78 KA 159/09) wird als unzulässig verworfen.

    Das Sozialgericht (SG) Hannover hat die Verfahren S 78 KA 159/09 und S 78 KA 497/11 am 14. November 2012 gemeinsam verhandelt.

    Mit Beschluss vom 15. Januar 2013, dem Kläger zugestellt am 12. März, hat das SG im Verfahren S 78 KA 159/09 sowohl den Antrag auf Protokollberichtigung als auch den Antrag auf Tatbestandberichtigung abgelehnt.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2012 - L 4 U 697/12

    Ablehnung einer Protokollberichtigung durch das Sozialgericht - Beschwerde

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 27.08.2013 - L 3 KA 39/13
    Für eine grundsätzliche Unanfechtbarkeit spricht insbesondere, dass das Rechtsmittelgericht an der Sitzung nicht teilgenommen hat und daher deren Ablauf nicht kennt und den Sachverhalt nicht überprüfen kann (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 10. Aufl, § 122 Rn 9; vgl auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - L 4 U 697/12 B - mwN - juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.05.2014 - L 3 SF 3/13
    Das Gesuch des Klägers im Beschwerdeverfahren L 3 KA 39/13 B, die Richter F. und Dr. G. wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird zurückgewiesen.

    Das gegen die Richter F. und Dr. G. gerichtete Ablehnungsgesuch des Klägers im Beschwerdeverfahren (L 3 KA 39/13 B) vom 16. Oktober 2013 ist zulässig, aber unbegründet.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.12.2014 - L 3 KA 89/13
    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Beschluss des Senats vom 27. August 2013 (L 3 KA 39/13 B) wird zurückgewiesen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.03.2018 - L 14 U 60/18
    Für eine grundsätzliche Unanfechtbarkeit spricht insbesondere, dass das Rechtsmittelgericht an der Sitzung nicht teilgenommen hat und daher deren Ablauf nicht kennt und den Sachverhalt nicht überprüfen kann (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 12. Auflage 2017, § 122 Rn. 9; vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 27. August 2013 - Az.: L 3 KA 39/13 B sowie Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19. Dezember 2012 - Az.: L 4 U 697/12 B - zitiert nach juris) hat.
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